Ratgeber · Website
DSGVO auf der Handwerker-Website — das Minimum.
Datenschutz klingt nach Aktenordnern und Anwaltskosten. Für Deine Website ist das Pflicht-Minimum aber überschaubar: ein paar Punkte, die Du an einem Vormittag prüfst. Diese Checkliste zeigt, was wirklich rein muss — und was Du Dir sparen kannst.
Vielleicht hat ein Kollege ein Schreiben wegen „Google Fonts" bekommen und zahlt ein paar hundert Euro. Plötzlich fragst Du Dich, ob Dich Deine eigene Website in Schwierigkeiten bringt. Die gute Nachricht: Das Pflicht-Minimum für eine Handwerker-Seite ist kein Hexenwerk. Es sind sechs Punkte. Wer die sauber hat, muss vor dem Briefkasten keine Angst haben.
Impressum, vollständig und aktuell
Jede gewerbliche Website braucht ein Impressum — egal ob Einzelunternehmer oder GmbH. Die Pflicht steht seit Mai 2024 im § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG); vorher war es der § 5 TMG. Inhaltlich hat sich nichts geändert. Steht in Deinem Impressum aber noch „TMG", ist der Text veraltet — und genau solche Kleinigkeiten greifen Abmahn-Schreiben gern auf. Hinein gehören Dein Name und eine ladungsfähige Anschrift (kein Postfach). Dazu eine E-Mail-Adresse und ein zweiter schneller Kontaktweg, in der Praxis Deine Telefonnummer. Eine GmbH nennt zusätzlich die Vertretungsberechtigten und das Handelsregister. Handwerksbetriebe ergänzen vier Dinge: die zuständige Handwerkskammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung (zum Beispiel „Dachdeckermeister"), das Land, das diesen Titel verleiht (Deutschland), und einen Hinweis auf die Handwerksordnung als berufsrechtliche Regelung. Eine Umsatzsteuer-ID nur, wenn Du eine hast.
Datenschutzerklärung auf eigener Seite
Sobald Deine Seite online steht, brauchst Du eine Datenschutzerklärung — das ergibt sich aus der Informationspflicht in Art. 13 DSGVO. Sie gehört auf eine eigene Unterseite, getrennt vom Impressum, und muss von jeder Seite aus mit einem Klick erreichbar sein. Meistens sitzt der Link im Fußbereich. Drinstehen muss in einfachen Worten: welche Daten Du erhebst und wofür, auf welcher Rechtsgrundlage, wie lange Du sie speicherst und welche Rechte der Besucher hat (Auskunft, Löschung, Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde). Wichtig: Die Erklärung muss zu Deiner Seite passen. Eine Vorlage, die ein Kontaktformular oder einen Kartendienst beschreibt, den Du gar nicht anbietest, ist genauso falsch wie eine fehlende Angabe.
Verschlüsselung (HTTPS)
Trägt ein Besucher etwas auf Deiner Seite ein — und sei es nur Name und Telefonnummer im Kontaktformular —, müssen diese Daten verschlüsselt übertragen werden. Das verlangt Art. 32 DSGVO als Stand der Technik. Erkennbar ist es am https:// und am Schloss-Symbol in der Adresszeile. Das nötige Zertifikat (SSL/TLS) liefern seriöse Anbieter kostenlos mit, aktiviert ist es mit einem Klick. Läuft Deine Seite noch über „http://" ohne s, warnt der Browser den Besucher mit „Nicht sicher" — das kostet Vertrauen, bevor jemand Deine Leistungen überhaupt gelesen hat.
Kontaktformular sparsam halten
Ein Kontaktformular erfasst nur die Daten, die Du für eine Antwort wirklich brauchst — das ist der Grundsatz der Datenminimierung (oft „Datensparsamkeit" genannt) aus Art. 5 DSGVO. Für eine Rückmeldung genügen Name, eine Kontaktmöglichkeit und die Nachricht. Geburtsdatum, Adresse oder gar die Religion gehören nicht ins Formular. Direkt am Formular steht ein kurzer Datenschutzhinweis mit Link auf Deine Datenschutzerklärung, damit der Besucher sofort sieht, was mit seiner Anfrage passiert. Viele Betriebe setzen zusätzlich eine Bestätigungs-Checkbox. Bei einer normalen Anfrage ist sie nicht immer Pflicht. Schaden kann der klare Hinweis aber nie.
Google Fonts & Co. selbst hosten
Genau dieser Punkt hat die Abmahn-Schreiben ausgelöst. Viele Baukasten-Seiten (Wix, Jimdo und ähnliche Anbieter) und zahlreiche WordPress-Seiten laden Schriftarten direkt von Googles Servern nach. Dabei wird bei jedem Aufruf die IP-Adresse des Besuchers ungefragt an Google in die USA übertragen. Das Landgericht München I sprach einer klagenden Person dafür 100 € Schadensersatz zu (Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20). Daraufhin gingen tausende Abmahn-Schreiben raus.
Die Lösung ist simpel: Schriften vom eigenen Server ausliefern statt von Google. Dann verlässt keine IP-Adresse Deine Seite. Dasselbe Prinzip gilt für alles, was Deine Website sonst von fremden Servern nachlädt:
- Google Maps direkt eingebunden — besser eine Karte, die erst auf Klick lädt, oder ein einfacher Link „Route planen".
- YouTube-Videos — im „erweiterten Datenschutzmodus" oder als Vorschaubild, das erst auf Klick startet.
- Google Analytics, Meta-Pixel und ähnliche Besucher-Zähler — kleine Code-Schnipsel, die mitzählen, wer die Seite besucht; sie brauchen ohnehin eine Zustimmung (siehe Punkt 6).
Unsere Linie: Wir bauen Seiten grundsätzlich ohne fremde Schriften vom Google-Server und ohne Tracking. Dann entsteht diese ganze Baustelle gar nicht erst.
Cookies nur mit Zustimmung
Cookies sind kleine Dateien, die eine Website auf dem Gerät des Besuchers ablegt. Für alles, was technisch nicht zwingend nötig ist — also vor allem Tracking (das heimliche Mitschneiden, wer was auf Deiner Seite anklickt) und Werbung —, holst Du vorher eine echte Zustimmung ein. Das steht im § 25 TDDDG (das Gesetz hieß bis Mai 2024 TTDSG). An zwei Regeln scheitern die meisten Banner:
- „Ablehnen" muss genauso leicht gehen wie „Annehmen" — ein gut sichtbarer Ablehnen-Knopf auf der ersten Ebene, kein verstecktes Untermenü.
- Ohne Zustimmung lädt nichts Zustimmungspflichtiges — das Tracking startet erst nach dem Klick auf „Annehmen", auf keinen Fall vorher.
Was Du Dir sparen kannst.
Rund um die DSGVO wird viel Angst verkauft. Für eine normale Handwerker-Website brauchst Du in aller Regel nicht:
- Einen teuren externen Datenschutzbeauftragten — Pflicht ist er erst ab 20 Personen, die ständig mit Daten am Rechner arbeiten (dazu unten mehr).
- Ein 500-€-Abo für ein „DSGVO-Tool", das Dir jemand mit Drohungen aufdrängt.
- Eine 40-seitige Datenschutzerklärung — sie muss vollständig sein, nicht lang.
- Einen Cookie-Banner, wenn Deine Seite ohnehin nichts trackt.
Realistische Erwartung.
Diese sechs Punkte machen Dich nicht „hundertprozentig unangreifbar" — den Zustand gibt es im Datenschutz nicht, und niemand garantiert ihn Dir seriös. Aber sie decken die Fälle ab, wegen denen Handwerksbetriebe in der Praxis Post bekommen. Plane einen halben Vormittag ein, wenn Du es selbst angehst, oder eine gute Stunde mit jemandem, der die Stolperfallen kennt. Aktuelle Grundlagen zählen mehr als Perfektion: Ein altes Impressum mit „TMG" von 2019 fällt schneller auf als eine fehlende Kommastelle.
Häufige Folge-Fragen.
- Gilt die DSGVO auch für meinen Ein-Mann-Betrieb?
- Ja. Die DSGVO gilt unabhängig von der Betriebsgröße — auch für den Solo-Handwerker mit einer einzigen Kontaktseite. Der Aufwand ist nur deutlich kleiner als bei einem Konzern.
- Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?
- Meistens nein. Pflicht wird er nach § 38 Bundesdatenschutzgesetz erst, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Das trifft auf die wenigsten Handwerksbetriebe zu.
- Reicht ein kostenloser Impressum- oder Datenschutz-Generator?
- Als Grundgerüst sind die Generatoren von Kammern, der IHK oder seriösen Anwaltskanzleien brauchbar. Du musst die Texte aber an Deine Seite anpassen: Was Du nicht nutzt, kommt raus; die Handwerkskammer und Berufsbezeichnung müssen rein. Blind kopieren ist die häufigste Fehlerquelle.
- Was passiert bei einer Abmahnung wirklich?
- In den meisten Fällen ist es ein Schreiben mit der Aufforderung, den Mangel zu beheben, plus einer Kostennote. Wer schnell und sachlich reagiert (und im Zweifel kurz anwaltlich prüfen lässt), kommt meist glimpflich davon. Panik ist der schlechteste Ratgeber — und genau das, womit unseriöse Anbieter spielen.
- Muss ich meine Website jetzt wegen DDG und TDDDG anpassen?
- Wenn in Impressum oder Datenschutzerklärung noch „TMG" oder „TTDSG" steht, solltest Du das auf DDG beziehungsweise TDDDG aktualisieren. Inhaltlich hat sich kaum etwas geändert, aber veraltete Gesetzesverweise sind ein beliebter Aufhänger für Abmahnungen.
Wenn Du das nicht selbst zusammenstückeln willst: Bei einer Website von uns sind Impressum-Gerüst, Datenschutz, sauberes Kontaktformular und HTTPS von Anfang an dabei — ohne Tracking und ohne fremde Schriften. Mehr dazu auf der Leistungsseite: Handwerker-Website bauen lassen. Nimmst Du Bewerbungen über WhatsApp an? Dann kommen dort eigene Datenschutz-Punkte dazu — die haben wir im Ratgeber Bewerbungen per WhatsApp zusammengefasst.
Quellen & Rechtsgrundlagen.
Die genannten Pflichten stützen sich auf folgende Gesetze und das maßgebliche Urteil — zum Nachlesen, falls Du es genau wissen willst:
- § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) — Anbieterkennzeichnung / Impressumspflicht (seit 14. Mai 2024; vorher § 5 TMG).
- Art. 13 DSGVO — Informationspflicht bei der Datenerhebung (Grundlage der Datenschutzerklärung).
- Art. 32 DSGVO — Sicherheit der Verarbeitung nach dem Stand der Technik (HTTPS-Verschlüsselung).
- Art. 5 DSGVO — Grundsätze der Verarbeitung, darunter die Datenminimierung.
- § 25 TDDDG — Einwilligung beim Zugriff auf Endgeräte / Cookies (vorher § 25 TTDSG).
- § 38 Bundesdatenschutzgesetz — Pflicht zum Datenschutzbeauftragten (in der Regel ab 20 Personen).
- LG München I, Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20 — 100 € Schadensersatz wegen dynamisch von Google-Servern nachgeladener Google Fonts.
Stand der Angaben: Juni 2026. Gesetze und Rechtsprechung ändern sich — im Zweifel die aktuelle Fassung prüfen oder kurz fachlich nachfragen.
Nächster Schritt
Lieber gleich richtig gebaut als später nachgebessert.
Wir bauen Deine Website von Grund auf datenschutzfreundlich: Impressum-Gerüst, Datenschutzerklärung passend zur Seite, sparsames Kontaktformular, HTTPS — ohne Tracking, ohne Google-Fonts vom fremden Server. Festpreis, transparent.
Verwandte Leistung: Website (Leistung)
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